Brandschutz

Der bautechnische Brandschutz gehört zu den wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen, Schäden durch Feuer zu minimieren. Die gesetzliche Grundlage bilden die Bauvorschriften der Bundesländer. Dort sind die Schwerpunkte Vermeidung des Brandausbruchs, Verminderung der Brandausbreitung und Ermöglichung von Rettung und Brandbekämpfung geregelt. Beim Errichten von Gebäuden, bei der Änderung der Gebäudenutzung und beim Umbau sind zahlreiche technische Regeln zu beachten, bei deren Umsetzung wir Sie fachgerecht unterstützen.

Vermeidung des Brandausbruchs

Brände entstehen, wenn brennbare Stoffe unter Anwesenheit von Sauerstoff mit einer Zündquelle in Berührung kommen. Ein Brandausbruch wird sicher vermieden, wenn auf die Verwendung brennbarer Stoffe vollkommen verzichtet wird. Dort, wo solche Stoffe vorkommen, sind Maßnahmen erforderlich, die die Einwirkung einer Zündquelle unterbinden.
Diese Zusammenhänge werden in den Bauvorschriften mit der Einstufung der Brennbarkeit von Baustoffen berücksichtigt. In Abhängigkeit von der Gebäudenutzung und der Gebäudegröße ist festgelegt, welche Baustoffe zulässig sind. Begleitende technische Regeln helfen bei der Vermeidung von Zündquellen. Dazu gehören die Vorschriften für die Installation elektrischer Einrichtungen, für die Gestaltung von Feuerstätten und für den Blitzschutz.

Verminderung der Brandausbreitung

Ein Raum, in dem sich ein Brand ungehindert ausbreiten kann, wenn keine Löschmaßnahmen erfolgen, wird als Brandabschnitt bezeichnet. Die Wärmemenge, die bei der Verbrennung sämtlicher Stoffe auf einer Grundfläche frei wird, ist die Brandlast.
Brandabschnitte werden durch Bauelemente begrenzt, die dem Feuer eine bestimmte Zeit widerstehen, ohne dabei ihre Standfestigkeit zu verlieren, die rauchdicht bleiben und deren Temperatur auf der brandabgewandten Seite so niedrig bleibt, dass sich dort keine Stoffe entzünden können. Die maximal zulässige Größe von Brandabschnitten und die minimale Dauer, während der die Baukonstruktion stand halten muss, sind unter anderem abhängig von der Höhe der Brandlast und davon, wie viele Personen sich gewöhnlich im Gebäude aufhalten.
Festgelegte Mindestabstände zwischen Gebäuden sorgen dafür, dass Brände nicht auf benachbarte Bauwerke übergreifen.
Die Brandausbreitung ist außerdem davon abhängig, wieviel Zeit zwischen dem Brandausbruch und dem Beginn der Brandbekämpfung verstreicht. Automatische Brandmeldeeinrichtungen und automatische Löschanlagen verringern diese Zeit. Sie sind für bestimmte Gebäude vorgeschrieben.

Ermöglichung von Rettung und Brandbekämpfung

Die Bauvorschriften enthalten Anforderungen an fest installierte Löschtechnik, Fluchtwege, Rettungswege sowie Zufahrten und Stellflächen für die Feuerwehr.
Fluchtwege sind dafür vorgesehen, dass Personen selbständig aus dem Gefahrenbereich gelangen können. Rettungswege ermöglichen den Einsatzkräften der Feuerwehr, zügig in den Gefahrenbereich vorzudringen und Personen in Sicherheit zu bringen. Diese Wege müssen möglichst lange rauchfrei bleiben. Dazu tragen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) bei.
Zur fest installierten Löschtechnik gehören neben den bereits erwähnten automatischen Feuerlöschanlagen unter anderem Wandhydranten und Steigleitungen. Wandhydranten und Steigleitungen verringern den Aufwand beim Aufbau der Löschwasserversorgung, verkürzen die Zeitspanne zwischen dem Eintreffen der Feuerwehr und dem Beginn der Löscharbeiten und setzen Einsatzkräfte für Rettungsarbeiten frei.
Feuerwehrzufahrten müssen ausreichend bemessen sein, sodass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr im Notfall ungehindert an das Gebäude heran fahren können. Die Stellflächen müssen der Belastung durch schwere LKW standhalten.